Bei der kirchlichen Trauung sagt das Ehepaar nach der standesamtlichen Eheschließung noch einmal „Ja“ zueinander vor Gott und der Gemeinde. Voraussetzung ist die vorherige standesamtliche Trauung und dass beide Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche sind. Ist ein Partner nicht in der Kirche oder gehört einer anderen Religionsgemeinschaft an, kann ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung gefeiert werden. Im Vorgespräch mit der Pastorin oder dem Pastor werden Fragen zum Gottesdienst beantwortet und das Paar erzählt von sich, um einen individuellen Gottesdienst feiern zu können.
Die Kosten für die Trauung werden von der Kirchengemeinde getragen. Sollte es besondere Wünsche geben, wie z.B. das Mitwirken eines Chores oder das Schmücken des Kirchenraumes, müssen diese Kosten selbst getragen werden.