Was zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt ...

Das Telefon klingelt. „Guten Tag! Ich möchte Sie gerne mal zum Kaffee einladen, damit wir uns mal kennenlernen! Schließlich sollen Sie mich ja auch irgendwann beerdigen!“ So passiert es nicht allzu oft in den Pastoraten, denn vielen Menschen fällt es schwer, sich über das eigene Sterben, den eigenen Tod Gedanken zu machen. Oft wissen die Menschen, die sich nach dem Tod eines geliebten und vertrauten Menschen neben all der Trauer und den unterschiedlichsten Gefühlen Gedanken zum Abschied machen sollen, überhaupt gar nicht, wo ihnen der Kopf steht. Sich über Sterben und Tod selbst Gedanken zu machen ist das Eine, die Familie und Freunde mit ins Gespräch zu nehmen ist noch eine ganz andere Herausforderung. Sterben und Tod, Abschied und Trauer sind immer anders und werden auch von jedem Menschen unterschiedlich wahrgenommen. Da uns der Tod Gott sei Dank nicht jeden Tag in der eigenen Familie begegnet, gibt es zum Thema viele Unsicherheiten. Verschiedenste Erfahrungen und Bedürfnisse, aber auch Fragen, die immer wieder gestellt werden…

 

 

 

 

Die Pastorinnen Katharina Schunck (Schenefeld) und Diana Krückmann (Hademarschen) beantworten die, die häufig gestellt werden.

1. Was kann und muss ich tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?

Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung, hat man als Angehörige oder Angehöriger sofort Menschen an der Seite, die sich mit dem Thema Tod deutlich besser auskennen (müssen). Verstirbt ein Mensch im eigenen Haushalt, wird es da oft schon schwieriger, doch beide Szenerien werden vor dem Gesetz gleich bewertet. Zuerst muss eine Ärztin bzw. ein Arzt den Tod amtlich feststellen. Sobald der sogenannte Totenschein ausgestellt ist, darf ein Bestattungsunternehmen der eigenen Wahl informiert werden. Bis zu 36 Stunden darf ein verstorbener Mensch in der Regel im eigenen Haushalt verbleiben, dass auch in gewohnter Umgebung in Ruhe Abschied genommen werden darf, wenn dies gewünscht ist. Natürlich besteht die Möglichkeit, die Pastorin bzw. den Pastor des Vertrauens mit einzubeziehen. So kann ein Abschied Zuhause auch mit kirchlicher Begleitung und einem sogenannten Valetsegen (Abschiedssegen) begangen werden. Dies ist selbstverständlich auch nach Absprache mit den jeweiligen Hausleitungen im Krankenhaus und der Pflegeeinrichtung möglich (natürlich ist die gesundheitspolitische Lage zu beachten; dazu mehr später). Sollte es sich allerdings um einen gewaltsamen Tod oder eine „ungeklärte Todesursache“ handeln, sodass polizeiliche Ermittlungen eingeleitet werden müssen, gelten andere Regeln, die durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden. Auch und gerade da gibt es die Möglichkeit für die Angehörigen, seelsorgerlich begleitet zu werden.

2. Welche Kosten kommen auf mich zu?

 
Die Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang des Bestattungsunternehmens und der Bestattungsart, für die sich die Familie entscheidet: 

Sarg, Dekoration (z.B. Blumenschmuck und Kränze), ggfs. Urne, weltliche Trauerredner, der Aufwand für eine Trauerfeier, Wahlleistungen wie z.B. Abmeldungen von Versicherungen und Verträgen und vielem mehr. 

Die Pastorin bzw. der Pastor sowie die Kirchenbüros werden keine Rechnung für eine kirchliche Trauerfeier schreiben. Der Küsterdienst, das Glockenläuten, der Altarschmuck (Kerzen und Blumen), die Kirchenmusik sowie die Begleitung durch die Pastoren sind kostenfrei! 
Friedhofsgebühren auf kommunalen, privaten und kirchlichen Friedhöfen werden dennoch erhoben. Diese sind in den verschiedenen Friedhofssatzungen einzusehen und richten sich nach der Bestattungsart sowie Laufzeit der Grabstätten. Die Kosten für einen Grabstein werden vom beauftragten Steinmetz in Rechnung gestellt.

3. Was bietet Kirche?

 
Wie oben bereits angedeutet sind die Möglichkeiten der kirchlichen Begleitung vielfältig: Ein Gespräch vor dem Tod, Sterbebegleitung (auch mit Hausabendmahl), die Begleitung der Abholung einer verstorbenen Person, Verabschiedung und Aussegnung im Kreise der Familie Zuhause oder im Bestattungshaus. Zur Vorbereitung auf eine kirchliche Bestattung gibt es ein Trauergespräch der Pastoren mit den Angehörigen. Dort wird über die Lebensgeschichte des verstorbenen Menschen, die Wünsche und Bibeltexte sowie Lieder für die Trauerfeier gesprochen. Ob im Vorfeld ein Lebenslauf geschrieben wird, sollte die Familie für sich beraten. Oft dient dies zur Sortierung und kann in der Trauerfeier verwandt werden. Doch dies ersetzt nicht das persönliche Gespräch. Sollte es einen Bibelvers geben, der in der Familie eine Bedeutung hat, wird dieser gerne mit in die Vorbereitung und Trauerfeier einbezogen.
Wie ein Trauergottesdienst gestaltet wird, ist nahezu in allen Kirchengemeinden gleich. Dennoch unterscheiden sich die verschiedenen Möglichkeiten:
- Trauerfeier mit anschließender Beisetzung (mit Sarg oder Urne).
- Trauerfeier zur Überführung ins Krematorium. Beisetzung zum späteren Zeitpunkt auf dem Friedhof oder z.B. Seebestattung.
- Gebet am Grab mit Beisetzung.
- Besetzung auf dem Urnengemeinschaftsfeld ohne Grabstein.
- Baumbestattungen (wird auf vielen Friedhöfen bereits angeboten).
Gerne begleiten die Pastoren die Familien auch zu Beisetzungen, die nicht auf den kirchlichen Friedhöfen stattfinden. Doch nicht jede und jeder kann zu jeder Zeit alles leisten und die Kolleginnen und Kollegen aus der Region unterstützen sich gegenseitig.
Nicht immer ist es den Pastorinnen und Pastoren möglich, der Einladung zum Beerdigungskaffee zu folgen. Manche verabreden sich gerne zu einem Gespräch nach der Trauerfeier im privaten Rahmen, andere nehmen die Einladung zum Kaffee direkt nach der Beisetzung gerne an. 
Nach der Beerdigung wird i.d.R. der Name der Verstorbenen in einem sonntäglichen Gottesdienst abgekündigt. Der Termin kann mit der Pastorin bzw. dem Pastor oder dem Kirchenbüro abgesprochen werden. Am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem Ewigkeits- bzw. Totensonntag vor dem ersten Advent, werden alle Verstorbenen des Jahres im Gottesdienst verlesen. Manche Kirchengemeinden laden separat dazu ein. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Gottesdienstplänen.

 

Sollte der verstorbene Mensch nicht Mitglied einer christlichen Kirche sein, besteht trotzdem die Möglichkeit der Begleitung für die Familie und Freunde.
Die Pastorin bzw. der Pastor des Vertrauens ist zur seelsorgerlichen Begleitung bereit.

4. Wer darf eine kirchliche Trauerfeier (mit-)gestalten?
Wie kann ich mich als Angehöriger mit einbringen?

Trauerfeiern können aktiv in der Vorbereitung oder im Gottesdienst selbst mitgestalten werden. Im vorbereitenden Gespräch können Dinge besprochen werden, die erwähnt werden oder auch besser ungesagt bleiben sollen. Darüber hinaus kann die Familie Wünsche zur musikalischen Gestaltung des Gottesdienstes äußern. Die Pastorin bzw. der Pastor bespricht diese mit der Familie und erklärt ggfs. die rechtliche Lage, für die die einzelnen Leitungsgremien der Kirchengemeinden zuständig sind. 
Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger, eine Freundin, ein Freund einen Text im Trauergottesdienst lesen oder persönliche Worte sprechen möchte, kann dies nach Rücksprache mit der Pastorin oder dem Pastor möglich gemacht werden. Allerdings ist zu bedenken, dass der Abschied von einem vertrauten und geliebten Menschen unvorhersehbare Reaktionen in einem auslösen und gerade in einer Trauerfeier das Sprechen schwer machen kann. Selbst verfasste Texte können auch von den Pastoren in der Trauerfeier gelesen werden.
Die Vertreter*innen der Freiwilligen Feuerwehren und Vereine, die sich i.d.R. nach der Beisetzung am Grab an die Verstorbenen und ihre Angehörigen wenden, sprechen dies mit den Bestattungsunternehmen oder Pastoren im Vorfeld ab. Auf Wunsch der Familie kann dies auch unterbleiben.
Grundsätzlich gilt: Nachfragen sind erwünscht und die Pastorinnen und Pastoren versuchen, eine für alle vertretbare Lösung zu finden. 

5. Warum Friedhof und welcher?

 
In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. D.h. auch dass menschliche Körper oder deren Asche nach dem Tod auf einem Friedhof oder als Ruhestätte gekennzeichnete Fläche (Friedwald, Nord- oder Ostsee) bestattet werden müssen. 

Die Wahl des Friedhofs ist nicht immer einfach. Oft haben die Verstorbenen im Vorfeld Wünsche zur Bestattungsform und dem Ort geäußert, manchmal gibt es Familiengrabstätten, wo schon Angehörige bestattet sind. Auf den Friedhöfen in der Region gibt es unterschiedliche Grabformen und Grabanlagen, z.B. Sarggrabstätten in Eigen- oder Friedhofspflege (Rasengräber oder Legate), Urnengrabstätten (z.B. Wahlgrabstätten, Reihengräber, Baumgräber und Urnengemeinschaftsfelder). Die meisten Friedhöfe sind in kirchlicher Trägerschaft, d.h. dass die Kirchengemeinden die hoheitliche Aufgabe des Staates (Bestattungspflicht) übernehmen. Kirchliche Friedhöfe dürfen nicht von Kirchensteuermitteln finanziell betrieben werden, sondern müssen sich selbst tragen. Manche Friedhofsträger bieten zusätzlich zu den hoheitlichen Aufgaben privatrechtliche an, wie z.B. Grabpflege, die zusätzlich durch die Grabnutzungsberechtigten bezahlt werden müssen. Die Friedhofsbüros bieten Beratungsgespräche an und können die Vor- und Nachteile der einzelnen Grabformen sowie die zusätzlichen Optionen benennen. Die Friedhofsgebühren können in den einzelnen Friedhofssatzungen nachgelesen werden.

Friedhöfe gelten als Erinnerungsort. Manche Menschen brauchen einen Platz, an dem sie trauern und sich ihren Angehörigen nahe fühlen können. Andere erleben das Andenken in den eigenen Wohnungen oder in der Natur. Jeder Mensch ist da ganz unterschiedlich. Deshalb kann es vorkommen, dass eine gewählte Grabart (z.B. Eigenpflege) erst sehr gewünscht ist, doch dann der Grabpflege selbst nicht mehr nachgekommen werden kann. Gerne stehen auch in so einem Fall die Friedhofsbüros beratend zur Seite, um mit den Familien zusammen eine Lösung zu finden.

6. Abschied in Zeiten von Corona?

Unter Corona-Bedingungen Abschiede zu gestalten, ist herausfordernd. Gerade da, wo üblicherweise das ganze Dorf den Abschied gemeinsam begeht, waren die Einschränkungen Anfang des Jahres immens und auch in den kommenden Wochen und Monaten kommen schwierige Zeiten auf uns zu. Abschied ist derzeit oft nur im engsten Kreis möglich, allerdings können Trauerfeiern wieder in den Kirchräumen stattfinden nach einer längeren Zeit, wo nur auf dem Friedhof im Freien und in aller gebotener Kürze kirchliche Bestattungen stattfanden. 
Aussegnungen und Begleitung beim Abschied in Krankenhäusern und Pflegeheimen können derzeit ebenso nur in Ausnahmen stattfinden. Dennoch sind die Pastorinnen und Pastoren der Region weiterhin für Wünsche ansprechbar und begleiten die Familien nach ihren Möglichkeiten angesichts der gesundheitspolitischen Lage. 
Für verlässliche Auskünfte der gerade aktuellen Regelungen und Möglichkeiten, sind die Kirchengemeinden und Bestattungsunternehmen ansprechbar!
 
Bleiben Sie gesund und behütet!
 
(Text war in der "Kiek mol rin" im November 2020 veröffentlicht )

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Propst-Treplin-Weg 6
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Fax: 04872 - 7634

 

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